Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Ankaufspreise
Die Ankaufspreise gelten ausschliesslich MwSt. und einschliesslich Transportkosten. Sie werden in den Rechnungen mit den geltenden MwSt.-Sätzen erhöht. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Von Miramag Europe GmbH schriftlich bestätigte Aufträge werden zu den darin erwähnten Preisen und Bedingungen geliefert.
Lieferung
Geschieht frei Lieferadresse bei Mindestmengen von 25 Tonnen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung des Ankaufspreises bleiben die gelieferten Güter Eigentum der Miramag Europe GmbH.
Beanstandungen
Beanstandungen betreffs Lieferungen müssen der Miramag Europe GmbH durch Einschreibebrief innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden.
Werbematerial
MIRABOX®, MIRAMAG SUPERFINE® ist eine EU geschützte Markenbezeichnung. Miramag Europe GmbH stellt den Händler Werbematerial zur Verfügung. Der Händler darf die Markennamen Mirabox®, Miramag®, Superfine® nur erwähnen solange er dieses Produkt von Miramag Europe GmbH bezieht. Sobald Aufträge über eine Periode von mehr als 6 Monaten ausbleiben, ist der Händler verpflichtet sämtliches, noch zur Verfügung stehende Werbematerial an Miramag Europe GmbH, ohne irgendwelche Entschädigung, zurückzuschicken und sämtliches Werbematerial, das er auf Streugeräten, in seinen Büroräumen oder an irgendwelchen Stellen angebracht haben sollte, zu entfernen.
Nichterfüllung der Verpflichtungen
Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Händlers, gibt Miramag Europe GmbH das Recht den Händler von weiteren Lieferungen auszuschliessen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungseingang auf unser Bankkonto, netto innerhalb 30 Tage nach Lieferdatum. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird der Rechnungsbetrag von Rechtswegen und ohne Aufforderung mit Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat erhöht bis zur vollständigen Zahlung des offenstehenden Betrages. Darüber hinaus wird der Rechnungsbetrag oder der noch offenstehende restliche Betrag als Strafklausel mit 10% und einem Mindestbetrag von € 40 erhöht und zwar ohne jede Aufforderung, da der Fälligkeitstag des Rechnung Betrages hierzu schon genügt. Im Streitfalle ist nur das zuständige Gericht des Gerichtsbezirks Antwerpen (B), Luxemburg (LUX) oder Frankfurt (D) zuständig.